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Mietauto24 GmbH
mietauto 24 Anfahrtsplan |
Geschwindigkeitsüberschreitung
Im Erstfall gilt unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls:
Überschreitung innerorts
-
bis 15 km/h:
keine Administrativmassnahme -
von 16 - 20 km/h:
Verwarnung (leichte Widerhandlung) -
von 21 - 24 km/h:
Entzug von mindestens einem Monat (mittelschwere Widerhandlung) -
ab 25 km/h:
Entzug von mindestens drei Monaten (schwere Widerhandlung)
Überschreitung ausserorts (inkl. Autostrasse)
-
bis 20 km/h:
keine Administrativmassnahme -
von 21 - 25 km/h:
Verwarnung (leichte Widerhandlung) -
von 26 - 29 km/h:
Entzug von mindestens einem Monat (mittelschwere Widerhandlung) -
ab 30 km/h:
Entzug von mindestens drei Monaten (schwere Widerhandlung)
Überschreitung Autobahn
-
bis 25 km/h:
keine Administrativmassnahme -
von 26 - 30 km/h:
Verwarnung (leichte Widerhandlung) -
von 31 - 34 km/h:
Entzug von mindestens einem Monat (mittelschwere Widerhandlung) -
ab 35 km/h:
Entzug von mindestens drei Monaten (schwere Widerhandlung)
Im Wiederholungsfall respektive bei der Anwendbarkeit des Kaskadensystems muss mit deutlich längeren Entzugsdauern gerechnet werden.
Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen (Raserfälle) wird der Führerausweis in der Regel bis zur Abklärung von allfälligen Ausschlussgründen vorsorglicherweise auf unbestimmte Zeit entzogen und die charakterliche Fahreignung des Betroffenen verkehrspsychologisch überprüft.
Bussenliste