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Administrativmassnahmen
Kosten / Gebühren
Der Erlass einer Administrativmassnahme führt zu Kosten für die betroffene Person. Dabei handelt es sich um eine Pauschalgebühr, die den administrativen Aufwand abdecken soll, der mit Ihrer Widerhandlung entstanden ist, und die nicht zu verwechseln ist mit einer allfälligen Busse oder Geldstrafe im Strafverfahren (und zusätzlich dazu anfällt).
Fahrverbote
Gebühr | |
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Fahrverbot (Entzug, Verweigerung, Aberkennung) bis 6 Monate | 360.00 |
Fahrverbot von 7 bis 12 Monaten | 380.00 |
Fahrverbot ab 13 Monaten oder auf unbestimmte Zeit | 400.00 |
Fahrverbot nach negativer verkehrsmedizinischer Untersuchung | 250.00 |
Fahrverbot, vorsorglich ohne Verkehrsregelverletzung | 200.00 |
Fahrverbot nach negativer Führerprüfung oder Kontrollfahrt | 100.00 |
Fahrverbot nach Ablehnung des prüfungsfreien Austausches des ausländischen Führerausweises | 100.00 |
Fahrverbot wegen Krankheit, Alter und Gebrechen | 50.00 |
Anordnungen mit oder ohne Auflagen
Gebühr | |
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Selbstständige Anordnung von Auflagen, bzw. Weiterbelassung der Fahrberechtigung ohne Auflagen | 150.00 |
Anordnung von medizinischen Auflagen durch die Administration ärztliche Untersuchungen (AAU) | |
Selbstständige Anordnung von Verkehrsunterricht | 150.00 |
Verkehrsunterricht durch AMA angeordnet | 214.00 |
Verkehrsunterricht durch AMA angeordnet, unentschuldigtes Fernbleiben oder zu spät abgemeldet | 214.00 |
Ärztliche Zeugnisbeurteilung | 69.60 |
Hinweis:
Die obigen Gebühren reduzieren sich auf die Hälfte
- wenn eine Massnahme lediglich die Spezialkategorien F, G und M oder eine Kategorie betrifft, für die kein Führerausweis erforderlich ist,
- wenn Personen betroffen sind, die im Zeitpunkt des Vorfalls noch unter 18 Jahre alt waren.