Mietauto 24 GmbH
079 400 99 62
Stand 01.2020
MIETBEDINGUNGEN / AGB (als Bestandteil des Mietvertrages)
Vertragsparteien sind einerseits Mietauto 24 GmbH, nachstehend Vermieter genannt, und andererseits der auf dem Mietvertrag aufgeführte Mieter, nachstehend Mieter genannt.
Gegenstand
Diese Mietbedingungen / AGB gelten sinngemäss für alle Mietfahrzeuge (Wohnmobile,Camper und Wohnwagen) des Vermieters.
Fahrzeuglenker
Der/die Fahrzeuglenker/in muss seit 12 Monaten im Besitze eines gültigen Führerausweises der Kat. B und mindestens 21 Jahre alt sein (nationale Vorschriften beachten). Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Adressen aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und jeweils eine Kopie des Führerscheins zu hinterlegen. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind unter-sagt.
Fahrzeugübernahme/Mietbeginn
Nach Absprache und gemäss Mietvertrag am angegebenen Übergabedatum auf dem Standplatz des Vermieters.
Das Mietfahrzeug ist startklar, d.h. vollgetankt, frisches Wasser, Gasflaschen und gebrauchsfertige Toilette. Ihr Fahrzeug können Sie bei Bedarf während Ihrer Abwesenheit unentgeltlich am Standplatz des Vermieters parken (keine Haftung für allfällige Schäden, Diebstahl, etc.). Das Mietobjekt ist Eigentum des Vermieters.
In der Miete inbegriffen sind:
- CH-Autobahnvignette
- voller Treibstofftank bei Abholung
- Frischwasser mind. . vollgetankt
- 1 oder 2 Gasflaschen à 11 Liter werden aber seperrat in Rechnung gestellt.
- Sonnenstore (falls am Farzeug vorhanden), Veloträger (kann dazu gemietet werden)
- WC-Chemieflüssigkeit
- Aussenreinigung
- Winterreifen (bei Wintercamping)
- gebrauchsfertige Toilette
- Stellplatz für Ihr Fahrzeug während Mietdauer (ohne Haftung für allfällige Schäden, Diebstahl, etc.)
- auf Wunsch ausführliche Fahrzeuginstruktion
In der Miete nicht inbegriffen sind:
- verbrauchter Treibstoff (Diesel!)
- Motorenöl / Scheibenwischwasser
- allfällige Strassengebühren im Ausland
- Campingplatz-Gebühren
- allfällige nicht durch die Versicherung gedeckten Beschädigungen und Strafen
- unnatürlich starke Verschmutzungen (z.B. der Polster) werden dem Mieter belastet
- Annullationskostenversicherung (zu empfehlen)
- Selbstbehalte im Schadenfall, Haftpflicht CHF 2'000.-- / Vollkasko CHF 3'000.--
- Bettwäsche (Schlafsäcke, Decken, Kissen, etc.)
-Fixleintücher zum Bezug der Matratzen
Fahrzeugrückgabe/Mietende:
Nach Absprache und gemäss Mietvertrag am angegebenen Rückgabedatum auf dem Standplatz des Vermieters.
Bitte beachten Sie, dass:
der WC-Tank geleert und gereinigt ist
der Abwasser-Tank vollständig geleert ist
der Treibstofftank gefüllt ist
das Wohnmobil/der Wohnwagen vollständig ausgeräumt ist
das Wohnmobil/der Wohnwagen innen gereinigt ist
Nachberechnungen:
Für nicht gereinigte Fahrzeuge innen und aussen.
Für nicht geleerten WC- und/oder Abwasser-Tank berechnen wir pauschal CHF 100.--
Für nicht vollgetankte Fahrzeuge verrechnen wir – nebst den Kosten für Treibstoff – eine Pauschale von CHF 50.--
Für eine verspätete Abgabe gemäss Mietvertrag berechnen wir einen vollständigen Tag
Da die Fahrzeuge oft bereits am gleichen Tag gereinigt von Ihrem Nachfolger übernommen werden, bitten wir Sie zu beachten, dass die auf dem Mietvertrag angegebene Rückgabezeit verbindlich ist. Für eine verspätete Abgabe gemäss Mietvertrag verrechnen wir einen vollständigen Tag (Ausnahme: höhere Gewalt).
Versicherungen
Im Mietpreis sind enthalten:
- unbegrenzte Deckung von Haftpflicht-, Vollkasko- und Rückreiseversicherung (je CHF 1’000.00 Selbstbehalt pro Schadenfall) und Fahrzeug-Assistance mit Pannenhilfe in Europa
Der Selbstbehalt für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso alle von der Versicherung abgelehnten Schäden, wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe, Alkohol, ungesetzliches Verhalten etc. Schäden am Fahrzeug durch Einbruch unter-stehen der Vollkaskoversicherung und werden somit im Umfang des Selbstbehaltes vom Mieter getragen. Persönliche Effekten sind über die Hausratversicherung des Mieters abzudecken. Es besteht keine Insassenversicherung. Nichtbetriebsunfallversicherungen sind durch die Reisenden privat abzuschliessen.
Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, Öl- und Wasserstand regelmässig (alle 1'500Km) zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen, sich an die Betriebsanleitungen sowie an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
Vor Reiseantritt wird ein Übernahmeprotokoll erstellt, in welchem allfällig vorhandene Schäden proto-kolliert werden. Der Mieter haftet ausnahmslos für alle Schäden am und im Fahrzeug und Zubehör, welche nicht im Übernahmeprotokoll aufgeführt sind, wie auch für Forderungen aus ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen.
Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen (Unfall, Defekt, zu späte Rückgabe des Vormie-ters etc.) nicht zur Verfügung, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen sofort zurückerstattet. Wei-tere Forderungen (insbesondere wegen verpasster Fähren, Anzahlung an Campingplätzen oder der-gleichen) können dabei nicht geltend gemacht werden. Für nicht funktionierendes Material während der Mietdauer hat der Mieter keinen Minderwert zu Gute. Sollte etwas nicht funktionsfähig sein (Defekt oder falsche Bedienung), können beim Vermieter keine Forderungen geltend gemacht werden. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug auch auf eigene Verantwortung ein.
Stand 01.2019
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Für die Rückerstattung der Reparaturkosten sind die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben. Bei einer Panne, Un-fall sowie für den Nachmieter relevante Beschädigungen ist der Vermieter sofort telefonisch zu be-nachrichtigen. Bei einem Unfall ist das europäische Unfallprotokoll auszufüllen.
Als Reiseziele gelten alle Länder innerhalb der EU. Andere Länder nur nach Rücksprache mit dem Vermieter.
Das Mitführen von Haustieren nur nach Rücksprache mit dem Vermieter.
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist ausdrücklich verboten.
Die Betten sind mit Fixleintüchern zu beziehen.
Annullation
Für die Annullation nach Zustellung der Reservierungsbestätigung berechnen wir:
- ab dem 3 Tage nach Reservation der Miete 80% der Gesamtsumme- zudem wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-- verrechnet
Wird das Mietfahrzeug nicht abgeholt, gilt dies als Rücktritt. Wird das Mietfahrzeug früher zurückgebracht, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung bei vorzeitigem Mietabbruch während der Mietperiode. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
Reservations- und Zahlungsbedingungen
- Eine Vorreservierung ist für max. 3 Tage möglich
- Der Mieter kann die Fahrzeug Miete wie folgt bezahlen: Mit Rechnung vor Mietantritt oder In Bar/EC Karte bei Mietfahrzeug Abholung.
- Die Fahrzeugreservation Ist verbindlich (ausser bei gegenseitiger Absprache Vermieter/Mieter)
- Der Restbetrag ist inklusive Kaution bis spätestens 2 Wochen vor der Fahrzeugübernahme zu begleichen
- Die Mietpreise sind inkl. Mehrwertsteuer.
Eine Übergabe ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist ausgeschlossen.
Kaution
Die Kaution beträgt CHF 1000.— und bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird spätestens 10 Tage nach Mietende zurückerstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, ohne Schäden und gemäss Bedingungen des Mietvertrags zurückgebracht wurde.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.
Stand 01.2019
Bankverbindung Vermieter:
Mietauto 24 Gmbh
Looren-Alle 3
CH-8610 Uster
IBAN: CH09 0900 0000 8512 1630 6
Swift: BICPOFICHBEXXX
Bankverbindung Kunde (Für Rückerstattung Kaution)
Kontoinhaber: ______________________________________________________
Bank: ______________________________________________________
Konto/IBAN: ______________________________________________________
Stand 01.2020